Wer in Deutschland Wohneigentum besitzt, muss sich dem Staat erklären – und eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das kann mitunter ganz schön kompliziert werden. Steuerberater Björn Wichert hat sich mit zehn weiteren Steuerberatern zusammengetan, um den Haus- und Wohnungsbesitzern die geballte, gebündelte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. Aber die Zeit drängt: Die Frist zur Abgabe wurde nur bis zum 31. Januar 2023 verlängert. (ANZEIGE)
Steuerberater Björn Wichert (44) warnt: „Vor den Herbstferien hatten erst 42 Prozent der betroffenen Bürger ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Zum Glück hat der Staat die Abgabefrist verlängert – bis Ende Januar. Zu lange sollten sich die Besitzer eines Grundstücks jetzt aber keine Zeit mehr lassen. Wir Steuerberater brauchen ja, wenn wir beauftragt werden, auch noch etwas Zeit für die Erfassung und die Bearbeitung der Daten.“
Die Frage ist natürlich: Braucht man überhaupt einen Steuerberater? Björn Wichert, der selbst seit 1999 in Falkensee lebt: „Jeder Bürger kann die Grundsteuererklärung natürlich in eigener Regie anfertigen und abgeben. Problematisch wird es ja oft erst dann, wenn Fragen aufkommen. Etwa: Was ist zu tun, wenn das Grundstück von einer Erbengemeinschaft in Besitz genommen wurde oder wenn beide Ehepartner gleichberechtigt im Grundbuch stehen? Wenn es eine gewerblich genutzte Einliegerwohnung gibt? Wenn das Grundstück zur Hälfte Bau- und zur anderen Hälfte Gartenland ist? Viele Hausbesitzer wissen auch nicht, dass Dachböden sowie Wirtschafts- und Heizungsräume im Keller nicht zur Quadratmeterzahl dazugehören. Dass dafür aber Terrassen und Balkone zu 25 Prozent mit in die Quadratmeterberechnung einfließen. Für unser Angebot ‚Grundsteuer einfach‘ (www.grundsteuereinfach.de) haben sich deswegen elf Steuerberater zusammengeschlossen: Einer von uns hat bei komplexen Fragen immer die richtige Antwort.“
Viele Bürger erzählen schon jetzt, dass sie ihre neue Grundsteuerberechnung erhalten haben und nun viel mehr Geld als vorher bezahlen müssen.
Björn Wichert: „Vorsicht ist an dieser Stelle geboten. Was das Finanzamt als Antwort auf die Grundsteuererklärung verschickt, das ist der neu berechnete Wert des Grundstücks. Den dazu passenden Grundsteuerbescheid, den gibt es aber erst in zwei Jahren. Die Städte und Gemeinden sind angehalten, die Steigerung der Steuer durch eine Senkung des Hebesatzes wieder auszugleichen. Da man aber jetzt noch nicht weiß, wie sich der Hebesatz verändern wird, lässt sich im Moment noch keine verbindliche Aussage treffen, welche Steuerlast den Hausbesitzer treffen wird.“
Der Steuerberater rät trotzdem dazu, sich den vom Finanzamt ausgerechneten Grundsteuerwert ganz genau anzusehen. Björn Wichert: „Das Finanzamt hat 2.000 bis 3.000 neue und unerfahrene Kräfte eingestellt, die ohne entsprechende Ausbildung beim Bearbeiten der eingehenden Formulare helfen sollen. Kommt es bei der Wertberechnung zu einem Fehler, kann dies teuer werden. Wir Steuerberater kontrollieren den Festsetzungsbescheid sofort – und gehen ggf. in den Widerspruch. Kommt der Steuerbescheid in zwei Jahren, ist es für diesen Widerspruch zu spät. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Laut dem Bund der Steuerzahler ist jeder 5. Steuerbescheid in Deutschland falsch.“
Eine Grundsteuererklärung kostet bei Björn Wichert ab 349 Euro. Mit dem Promocode „wichert5“ sparen die Kunden fünf Prozent. (Text/Foto: CS)
Info: Steuerberatung Björn Wichert, Carl-Schurz-Straße 35, 13597 Berlin (in Kürze in Falkensee), Grundsteuer-Hotline: 030-577142515, www.grundsteuereinfach.de
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 201 (12/2022).
Der Beitrag Fristverlängerung bis 31. Januar 23: Grundsteuer jetzt abgeben! erschien zuerst auf Unser Havelland (Falkensee aktuell).