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Ralf Deichsel: Gut versichert?

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bildich2Ralf Deichsel ist Versicherungsfachwirt in der ZEUS Unternehmensgruppe. Er sagt: „Wer die Schule verlässt und sich Hals über Kopf ins Berufsleben bzw. in eine Ausbildung stürzt, findet das Thema Versicherungen zunächst nicht besonders attraktiv. (ANZEIGE)

Dabei greifen die Familienversicherungen der Eltern oft nicht mehr, wenn die Kinder ausgezogen sind. Wie wichtig es ist, sich selbst zu versichern, zeigen die folgenden Beispiele.“

Ich stürze in der Mittagspause in der Kantine meines Ausbildungsbetriebes und breche mir einen Arm. Bin ich über meinen Arbeitgeber abgesichert?

Nein, nur der Weg zur Kantine ist versichert. Er endet aber mit dem Betreten der Kantine. Sobald die Kantine wieder verlassen wird, gilt der Versicherungsschutz wieder.

Ich verlasse das Betriebsgelände, um private Dinge zu erledigen. Bin ich auf diesem Weg über meinen Arbeitgeber versichert?

Nein. Verläßt der Mitarbeiter das Betriebsgelände, um in der Pause spazieren zu gehen oder um das Fitnessstudio zu besuchen, so besteht kein Versicherungsschutz mehr. Geht es aber um die Beschaffung von Nahrungsmitteln, die anschließend gleich am Arbeitsplatz zur Erhaltung der Arbeitskraft verzehrt werden, so ist dieser Beschaffungsweg wieder mitversichert.

Ich nehme an einem Betriebsausflug oder einer Betriebsfeier teil. Bin ich in dieser Zeit über meinen Betrieb abgesichert?

Ja, es besteht ein gesetzlicher Unfallschutz, da die Aktivität vom Arbeitgeber veranlaßt worden ist. Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nicht in der normalen Freizeit, egal, ob man sich mit Arbeitskollegen trifft oder nicht. Laut Statistik finden 20 Prozent der Unfälle auf der Arbeit statt, wohingegen 80 Prozent der Unfälle in der Freizeit zu verorten sind.

Ist bei Unfällen die Berufsgenossenschaft meines Arbeitgebers immer zur Leistung verpflichtet?

Manchmal ist es schon verrückt. So ist der Toilettengang versichert, nicht jedoch die eigentliche Verrichtung. Der Sturz auf der Toilette ist somit nicht versichert.

Ich fahre auf dem Weg zu meiner Arbeit noch kurz etwas einkaufen und mache dabei einen Umweg von zwei Kilometern: Gilt es als Berufsunfall, wenn ich dabei einen Unfall baue?

Nein, der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft gilt nur auf den direkten Weg vom Zuhause in die Firma – und zurück.

Habe ich automatisch einen Anspruch auf eine Berufunfähigkeitsrente?

Nein, jedoch einen Rehabilitationsanspruch. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene sind im Falle einer Berufsunfähigkeit ungenügend über die gesetzliche Berufsgenossenschaft abgesichert. Daher muß hier dringend privat vorgesorgt werden.

Ralf Deichsel: „Für den Auszubildenden ist neben der Unfallabsicherung die Berufsunfähigkeitsabsicherung die wichtigste Grundabsicherung. Diese Versicherungen lege ich jedem Auszubildenden ans Herz.“

Info: Ralf Deichsel, Verkaufsleiter der ZEUS Vermittlungsgesellschaft mbH, Fraunhofer Str. 16, 14612 Falkensee, Tel.: 0170-470499, ralf.deichsel@zeus-gruppe.de


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